Einwurf-Einschreiben: kein Nachweis der Zustellung !
LAG Hamburg, Urteil vom 14.07.2025 – 4 SLa 26/24 Wenn ein Schreiben sicher zugestellt werden soll, ist die Absendung per „normaler“ Post nicht ausreichend. Oft wird daher ein Einwurf-Einschreiben geschickt.
Mehr erfahrenEinwurf-Einschreiben: kein Nachweis der Zustellung !Keine Pflicht zur eiligen Ladung eines Ersatzmitglieds
Nach der gesetzlichen Regelung des BetrVG fasst der Betriebsrat seine Entscheidungen durch einen Beschluss, der im Rahmen einer Betriebsratssitzung zu Stande kommt.
Mehr erfahrenKeine Pflicht zur eiligen Ladung eines ErsatzmitgliedsKein Mitbestimmungsrecht bei Smartphone-Verbot
Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den
Mehr erfahrenKein Mitbestimmungsrecht bei Smartphone-VerbotSFW erzielt richtungsweisenden Sieg vor dem BAG
In einem von Herrn Rechtsanwalt Markus Nagel für den örtlichen Betriebsrat eines
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Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe
Mehr erfahrenKündigung wegen Äußerungen in einer ChatgruppeSachgrundlose Befristung eines Leiharbeitnehmers
Nach § 14 II 2 TzBfG ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nicht zulässig, wenn
Mehr erfahrenSachgrundlose Befristung eines LeiharbeitnehmersBetriebsratsvorsitzender kein Datenschutzbeauftragter
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
Mehr erfahrenBetriebsratsvorsitzender kein DatenschutzbeauftragterUrlaub verjährt nur unter bestimmten Voraussetzungen
Auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindesturlaub unterliegt der Verjährung.
Mehr erfahrenUrlaub verjährt nur unter bestimmten VoraussetzungenInitiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung ein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu.
Mehr erfahrenInitiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer ArbeitszeiterfassungKompetenz-Zentrum Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Schon seit 30 Jahren zählt unsere Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im südwestdeutschen Raum.
Seit vielen Jahren entspricht es unserem Leitbild, die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten zu vertreten. Den ständigen Wechsel zwischen den Lagern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern lehnen wir grundsätzlich ab.
Mit unseren 8 Fachanwälten für Arbeitsrecht ist gewährleistet, dass wir Arbeitnehmer Betriebsräte und Personalräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts –auch in den Randgebieten- hochspezialisiert und sehr kompetent vertreten. Deshalb werden wir häufig auch von anderen Rechtsanwälten als Spezialkanzlei empfohlen.
Die Schwerpunkte der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern sind die Themen Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn- und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung und das Arbeitszeugnis.
8 Fachanwälte für Arbeitsrecht an 3 Standorten!
An unseren Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schulen, beraten und vertreten wir die Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unsere konsequente Festlegung auf die Seite der Arbeitnehmer und unsere hohe Spezialisierung Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des Arbeitsrechts eine optimale Unterstützung und Vertretung bieten.








